ALLGEMEINE HINWEISE
Zweck der Prüfung
Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium besuchen. Sie nennt sich: Realschulabschlussprüfung für Schulfremde.
Meldung und Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Meldungen zur Abschlussprüfung werden bis zum 1. März von der Schulleitung der Ulrich-Walter-Schule bei der unteren Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt Stuttgart) vorgelegt. Die Behörde beauftragt dann eine öffentliche Realschule mit der Durchführung der Abschlussprüfung.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
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Die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre und
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nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat und
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nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und
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keine Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium besucht. Abweichend hiervon werden Schüler der Kalsse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Der Meldung sind beizufügen
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ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit,
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die Geburtsurkunde,
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die Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften),
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eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Realschulen teilgenommen wurde,
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eine Erklärung darüber, welche Wahlfächer mündliche Prüfungsfächer sein sollen,
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Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung.
Quelle: https://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Pruefungen_und_Termine
Zeitpunkt der Prüfung
Die Abschlussprüfung findet einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
Prüfungsschule
Die Schülerinnen und Schüler der Ulrich-Walter-Schule konnte bislang immer als Gruppe geschlossen an ein und dieselbe Prüfschule gehen. In der Vergangenheit waren dies die Robert-Koch-Realschule, die Realschule Weilimdorf, die Brunnen-Realschule, die Schickhardt-Realschule und die Realschule Feuerbach. An welcher Schule der jeweilige Prüfungsjahrgang seine Abschlussprüfung ablegt, wird der Ulrich-Walter-Schule mit der Anmeldung Anfang März mitgeteilt.
Schriftliche Prüfungsfächer
Schriftlich geprüft werden die Fächer
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Wahlpflichtfach (Französisch, Technik oder AES).
Mündliche Prüfungsfächer
Mündlich geprüft werden die Fächer- Englisch und
- Mathematik und/oder
- Deutsch
- eine Gesellschaftswissenschaft (Erdkunde oder Gemeinschaftskunde oder Geschichte)
- eine Naturwissenschaft (Chemie oder Biologie oder Physik).
- wenn gewünscht das Wahlpflichtfach Technik oder Französisch oder AES.
Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen
1/ Deutsch
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
- Teil A1 bezieht sich auf die Bearbeitung eines Sachtextes.
- Teil A2 bezieht sich auf die Bearbeitung einer Ganzschrift.
- Teil B besteht aus einem Aufsatz über eines der folgenden drei Themen: Textbeschreibung Lyrik / Textbeschreibung Prosa / textgebundene dialektische Erörterung.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.
- Zugelassenes Hilfsmittel ist ein Rechtschreibwörterbuch.
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
- Teil A1 (45 Minuten) ist ohne Taschenrechner und Formelsammlung zu lösen.
- Teil A2 und Teil B (165 Minuten) ist mit den Hilfsmitteln zu lösen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 210 Minuten.
- Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierfähiger Taschenrechner, eine Formelsammlung, Parabelschablone Geodreieck, Zirkel.
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:
- Hörverstehen
- textorientierte Aufgaben
- kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
- themengebundene Sprachproduktion
- Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten.
- Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Französisch
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:
- Hörverstehen
- textorientierte Aufgaben
- kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
- themengebundene Sprachproduktion
- Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
- Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
- Teil A1 bezieht sich auf die Bereiche "Werkstoffe und Produkte" und "Produktionstechnik".
- Teil A2 bezieht sich auf den Bereich "Systeme und Prozesse" mit vier Teilbereichen zur Auswahl. Drei davon müssen bearbeitet werden.
- Teil B besteht aus den Wahlthemen "Bautechnik" und "Versorgung und Entsorgung" und "Mobilität". Einer davon muss bearbeitet werden.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
- Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierfähiger Taschenrechner, Parabelschablone Geodreieck, Zirkel, Liste der Schaltzeichen.
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B.
- Teil A bezieht sich auf die Bereiche "Ernährung und Gesundheit" und "Lebenshaltung und Konsum". Es werden fünf Aufgaben gestellt, vier davon müssen bearbeitet werden.
- Teil B besteht aus den Wahlthemen "Gesundheit und Konsum" und "Ernährung und Gesundheit". Es werden zwei Aufgaben gestellt, eine davon muss bearbeitet werden.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
Durchführung der Prüfung
Es gelten folgende Maßgaben:
- Bei der Festlegung des Prüfungsergebnisses zählen alleine die Prüfungsleistungen.
- Das Ergebnis der Prüfungsfächer, die schriftlich und mündlich geprüft werden errechnet sich aus dem Verhältnis 1:1.
- Alle Prüfungsfächer sind maßgebende Fächer, die schriftlichen Fächer sind Kernfächer im Sinne der Realschulversetzungsordnung.
- Eine fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK) findet nicht statt.
- Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
Prüfschule
An welcher staatlichen Realschule die Abschlussprüfungen 2021 durchgeführt werden, wird nach Abschluss der Anmeldefrist Anfang März 2021 bekanntgegeben.
Termine (Stand 07.01.2021)
01.03.21 Anmeldeschluss am Staatlichen Schulamt Stuttgart
08.06.21 schriftliche Abschlussprüfung Deutsch (08:00 - 12:00 Uhr)
10.06.21 schriftliche Abschlussprüfung Mathematik (08:00 - 11:30 Uhr)
15.06.21 schriftliche Abschlussprüfung Englisch (08:00 - 10:30 Uhr)
18.06.21 schriftliche Abschlussprüfung Wahlpflichtfach(08:00 - 09:30 Uhr)
05.07.21 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
05.07.21 Beratung durch die UWS: Mathematik und/oder Deutsch mündlich?
06.07.21 Meldung an Prüfschule: Mathematik und/oder Deutsch mündlich?
08.07.21 Bekanntgabe der genauen Termine für die mündlichen Prüfungen
12.07.21 Beginn des mündlichen Prüfungszeitraums
16.07.21 Ende des mündlichen Prüfungszeitraums
23.07.21 Aushändigung der Abschlusszeugnisse an der Prüfschule oder Ulrich-Walter-Schule
Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen
1/ Deutsch
- Ganzschrift Deutsch 2021: "Der Sonne nach" (Gabriele Clima)
- Die Ganzschrift muss spätestens ein Tag vor Beginn der schriftlichen Prüfungen an der Prüfschule abgegeben werden. Sie wird bei der Prüfung an die Schüler/innen ausgegeben. Sie darf Randnotizen aber keine Haftnotizzettel enthalten.
- Im Wahlbereich werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt. Zwei davon sind zu bearbeiten.
- Bearbeiten die Schüler/innen mehr als zwei Aufgaben im Wahlbereich, werden die beiden besten Lösungen gewertet.
- Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen werden nur bis maximal 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen nach oben oder unten gibt es Punktabzug.
Hinweise zu den mündlichen Prüfungen
1/ Deutsch
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling muss eine weitere Ganzschrift aus der Lektüreliste der Prüfschule gelesen haben. Hierzu werden ihm Fragen gestellt.
- Welche Werke möglich sind, wird noch bekanntgegeben.
- Der Prüfling bekommt darüber hinaus ein Gedicht oder einen kurzen Text vorgelegt, zu dem er sich äußern muss.
2/ Mathematik
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung zunächst vorstellt.
- Anschließend werden hierzu Fragen gestellt und müssen Aufgaben auch zu anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gerechnet werden.
- Welche Themen möglich sind, wird noch bekanntgegeben.
- Eine Formelsammlung, ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Zeichengeräte sind erlaubt.
3/ Englisch
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung umfasst drei Teile.
- Die Prüfung in Französisch dauert etwa 10 Minuten.
- Die Prüfung umfasst zwei Teile.
- Der genaue Prüfungsablauf der mündlichen Prüfung in Technik und AES wird noch bekanntgegeben.
5/ Gesellschaftswissenschaft
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung zum Beispiel mit Hilfe eines selbst erstellten Plakates vorstellt.
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.
- Welche Themen möglich sind, wird noch bekanntgegeben.
6/ Naturwissenschaft
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung zum Beispiel mit Hilfe eines selbst erstellten Plakates vorstellt.
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.
- Welche Themen möglich sind, wird noch bekanntgegeben.
Jede mündliche Prüfung besteht aus einem Wahlteil und einem allgemeinen Teil.
Wahllteil
- Dauer ca. 3-5 Minuten
- selbst gewähltes Thema im Mittelpunkt
- Einführung in das Thema durch den Prüfling
- erste Fragen durch den Prüfer nach 1-2 Minuten
Allgemeiner Teil
- Dauer ca. 5-7 Minuten
- Fragen zu den verbleibenden Themen
- keine Karteikarten
- Anschauungsmaterial (z.B. Plakate)