Rechtliche Grundlagen
Die Ulrich-Walter-Schule hat den Betrieb als staatlich genehmigte Ersatzschule gemäß §4, Abs. 1 des Privatschulgesetztes von Baden-Württemberg im September 2010 aufgenommen.
Die Schule steht seither unter staatlicher Aufsicht, sie wird regelmäßig hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte, der Erfüllung des Bildungsplans und auch der Unterrichtsaustattung von der Schulaufsicht kontrolliert.
Die von der Ulrich-Walter-Schule ausgestellten Halbjahresinformationen und Zeugnisse sind derzeit nicht mit denen einer staatlich anerkannten Schule gleichzusetzen, so dass bei einem Wechsel an eine öffentliche Schule diese ggf. eine Feststellungsprüfung durchführt.
Der Realschulabschluss wird derzeit als Schulfremdenprüfung abgelegt. Diese Prüfung wird an einer öffentlichen Schule durchgeführt und hat damit den Status eines vollwertigen staatlich anerkannten Realschulabschlusses. Gerne erklären wir Ihnen das Prinzip der Schulfremdenprüfung in einem persönlichen Gespräch.
Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen wird von unserem Lehrerteam durchgeführt, das zum Teil über langjährige persönliche und erfolgreiche Prüfungserfahrungen verfügt.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: