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Klasse 10 - Prüfungsinformationen


1. Zweck der Prüfung

Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium besuchen. Sie nennt sich: Realschulabschlussprüfung für Schulfremde.


2. Meldung und Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Meldung zur Abschlussprüfung wird von der Schulleitung der Ulrich-Walter-Schule bei der unteren Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt Ludwigsburg) vorgelegt. Meldeschluss ist der 1. März. Die Behörde beauftragt dann eine oder mehrere öffentliche Realschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  1. Die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre und

  2. nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat und

  3. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und

  4. keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besucht. Abweichend hiervon werden Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.


Zur Meldung müssen abgegeben werden:

  1. das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,

  2. ein digital oder handschriftlich erstellter Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübten Berufstätigkeiten,

  3. eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eine Geburtsurkunde im Original,

  4. eine amtlich beglaubigte Kopie des Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten öffentlichen Schule,

Quelle: http://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Schule/Schulfremdenpruefung



3. Zeitpunkt der Prüfung

Die Abschlussprüfung findet einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung der öffentlichen Realschulen statt.

  • die schriftlichen Abschlussprüfungen im Mai

  • die mündliche Abschlussprüfungen im Juli

4. Prüfschule(n)

An welcher bzw. welchen öffentlichen Realschulen der jeweilige Prüfungsjahrgang seine Abschlussprüfung ablegt, wird der Ulrich-Walter-Schule vom Staatlichen Schulamt Ludwigsburg zwischen Schulbeginn und Anmeldeschluss, spätestens kurz danach mitgeteilt.

Die Prüfungen 2022 fanden an folgenden Realschulen statt:

  • Realschule Remseck

  • Theodor-Heuss-Realschule Kornwestheim

  • Realschule Markgröningen

Die Absolventinnen und Absolventen waren etwa zu gleichen Teilen auf die drei Schulen verteilt.


5. schriftliche Prüfungsfächer

Schriftlich geprüft werden die Fächer:

  • Deutsch

  • Mathematik

  • Englisch

  • Wahlpflichtfach (Französisch oder Technik oder AES*).

*Alltagskultur, Ernährung, Soziales


6. mündliche Prüfungsfächer

Mündlich geprüft werden die Fächer:

  • Englisch (Kommunikationsprüfung)

  • Mathematik oder Deutsch oder das Wahlpflichtfach

  • eine Gesellschaftswissenschaft (Erdkunde oder Gemeinschaftskunde oder Geschichte)

  • eine Naturwissenschaft (Chemie oder Biologie oder Physik)

  • auf Wunsch 1 oder 2 weitere schriftliche Prüfungsfächer


7. Informationen zum Fach Deutsch

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.

  • Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.

  • Teil A1 bezieht sich auf die Bearbeitung eines Sachtextes.

  • Teil A2 bezieht sich auf die Bearbeitung einer Ganzschrift.

Ganzschrift 2023: "Blackbird" (Matthias Brandt) oder alternativ "Nathan und seine Kinder" (Mirjam Pressler). Die Ganzschrift muss den Namen des Schülers und darf kleinere Randnotizen, aber keine Haftnotizzettel oder Klebestreifen enthalten.

  • Teil B besteht aus einem Aufsatz über eines der folgenden drei Themen:

    • Textbeschreibung Lyrik
    • Textbeschreibung Prosa
    • textgebundene dialektische Erörterung

  • Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.

  • Zugelassenes Hilfsmittel ist ein Rechtschreibwörterbuch.


Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Der Prüfling muss in der Regel eine weitere Ganzschrift aus der Lektüreliste der Prüfschule gelesen haben. Hierzu werden ihm Fragen gestellt.

  • Der Prüfling bekommt darüber hinaus ein Gedicht oder einen kurzen Text vorgelegt, zu dem er sich äußern muss.

  • Außerdem können Fragen zu Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung gestellt werden.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist nicht erlaubt
 

8. Informationen zum Fach Mathematik

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.

  • Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.

  • Teil A1 (45 Minuten) ist ohne Taschenrechner und Formelsammlung zu lösen.

  • Teil A2 und Teil B (165 Minuten) ist mit allen zulässigen Hilfsmitteln zu lösen.

  • Im Wahlbereich werden von vier Aufgaben drei zur Verfügung gestellt. Zwei davon sind zu bearbeiten. Werden mehr als zwei Aufgaben bearbeitet, werden die beiden besten Lösungen gewertet.


Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Der Prüfling beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (5-7 Minuten).

  • Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.

  • Eine Formelsammlung, ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Zeichengeräte sind erlaubt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist nicht erlaubt.

9. Informationen zum Fach Englisch

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.

  • Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:

    • Teil A          Listening comprehension          (Hörverstehen)
    • Teil B          Text-based tasks                         (Leseverstehen)
    • Teil C          Use of Language                        (Wortschatz und Grammatik)
    • Teil D          Writing                                           (Textproduktion)
    • Teil E          Interpreting                                   (Sprachmittlung)

  • Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen nach oben oder unten werden nur bis etwa 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen gibt es Punktabzug.


Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Der Prüfling erhält vor der Prüfung 15-20 Minuten Vorbereitungszeit.

  • Die Prüfung umfasst drei Teile:

    • Teil 1: Monologisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
                            Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas soll selbständig
                             ein Thema erarbeitet, strukturiert sowie verständlich und an-
                             schaulich dargestellt werden.

    • Teil 2: Dialogisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
                            Bei kommunikativen und situativen Aufgabenformen steht die
                             freie Sprachproduktion im Vordergrund. In der Fremdsprache
                             soll spontan und situationsbezogen agiert und reagiert werden.

    • Teil 3: Sprachmittlung (ca. 5 Minuten)
                            In diesem Prüfungsteil soll in zweisprachigen Alltagssituationen
                             mündlich zu Themen der Lebenswelt und des persönlichen
                             Interesses interkulturell angemessen und adressatengerecht
                             kommuniziert werden.

  • Karteikarten mit Stichworten sind für Teil 1 erlaubt. Ausformulierte Sätze dürfen nicht abgelesen werden.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erwünscht, Inhalt und Gestaltung fließen in die Benotung mit ein.

10.1 Informationen zum Wahlpflichtfach Französisch

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.

  • Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:

    • Teil A          Compréhension orale                     (Hörverstehen)
    • Teil B          Compréhension de texte                (Leseverstehen)
    • Teil C          Vocabulaire et structures                (Wortschatz und Grammatik)
    • Teil D          Production de texte                          (Textproduktion)
    • Teil E          Faites l'interprète                              (Sprachmittlung)

  • Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen nach oben oder unten werden nur bis etwa 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen gibt es Punktabzug.


Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5 Minuten).

  • Im Anschluss werden Fragen zu dem Schwerpunktthema gestellt.

  • Dann folgt eine situativ-kommunikative Aufgabe mit Bildimpuls und Dialog: im Restaurant, im Museum, am Bahnhof usw. (ca. 5 Minuten).

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.

10.2 Informationen zum Wahlpflichtfach Technik

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.

  • Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.

  • Teil A1 bezieht sich auf die Bereiche "Werkstoffe und Produkte" und "Produktionstechnik".

  • Teil A2 bezieht sich auf den Bereich "Systeme und Prozesse" mit vier Teilbereichen zur Auswahl. Drei davon müssen bearbeitet werden.

  • Teil B besteht aus den Wahlthemen "Bautechnik" und "Versorgung und Entsorgung" und "Mobilität". Einer davon muss bearbeitet werden.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.

  • Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierfähiger Taschenrechner, Parabelschablone Geodreieck, Zirkel, Liste der Schaltzeichen.
  • Schwerpunktsetzung 2023 im Pflichtteil A:

    • A1: Werkstoff und Produkte und Produktionstechnik: Werkstoff Holz

    • A2: Systeme und Prozesse:

      • Teilbereich 1 - Elektrotechnik: Elektromotor und Generator
      • Teilbereich 2 - Elektronik: Bistabile Kippstufe
      • Teilbereich 3 - Maschinentechnik: Demontage und Remontage
      • Teilbereich 4 - Messen, Steuern, Regeln: unterschiedliche Sensoren und Aktoren abfragen bzw. ansteuern

  • Schwerpunktsetzung 2023 im Wahlteil B:

    • B1: Mobilität: Sicherheits- und Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen

    • B2: Versorgung und Entsorgung: Energiegewinnung aus Wasser

    • B3: Bautechnik: Brücken- und Fachwerkbauten

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 7 bis 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.

10.3 Informationen zum Wahlpflichtfach AES

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.

  • Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B.

  • Teil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10:

    • Ernährung und Gesundheit
    • Lebenshaltung und Konsum

  • Es werden fünf Aufgaben gestellt, vier davon müssen bearbeitet werden.

  • Teil B bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klassen 7-9:

    • Konsum
    • Ernährung

  • Es werden zwei Aufgaben gestellt, eine davon muss bearbeitet werden.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.

 

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 7 bis 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.

11.1 Informationen zu den naturwissenschaftlichen Fächern: Physik

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Erste Zwischenfragen können bereits nach 1-2 Minuten erfolgen.

  • Mögliche Schwerpunktthemen sind zum Beispiel:

    • Elektromagnetismus – Spule, Anwendungsbeispiele
    • Radioaktivität und Kernenergie
    • Wärmelehre – Ausdehnung, Energieübertragung, Treibhauseffekte)
    • Energie – Formen, Erhaltung, Umwandlung, Entwertung, Speicherung
    • Optik und Akustik – Lichtbrechung, Brennpunkte u.a.
    • Elektrizitätslehre – Stromkreise, Bauteile, Alltagsgeräte u.a.
    • Mechanik – Verhalten im Straßenverkehr, v=s/a, Kinematik
    • Mechanik – Trägheitsprinzip, resultierende Kräfte, Hebel, Flaschenzug

  • Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.


11.2 Informationen zu den naturwissenschaftlichen Fächern: Biologie

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Erste Zwischenfragen können bereits nach 1-2 Minuten erfolgen.

  • Mögliche Schwerpunktthemen sind zum Beispiel:

    • Die Evolution des Menschen
    • Der Aufbau der menschlichen DNA
    • Die Ökologie von stehenden Gewässern
    • Evolution - Fossilien
    • Evolutionstheorien
    • Homologe und analoge Organe
    • Die Mendelschen Regeln
    • Tierische und pflanzliche Zellen u.a.

  • Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.


11.3 Informationen zu den naturwissenschaftlichen Fächern: Chemie

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Erste Zwischenfragen können bereits nach 1-2 Minuten erfolgen.

  • Mögliche Schwerpunktthemen sind zum Beispiel:

    • Chemische Bindungen – Ionenbindung, Metallbindung
    • Säuren und Laugen
    • Organische Chemie
    • Die Galvanische Zelle
    • Die Brennstoffzelle
    • Energetische Erscheinungen – Lichtenergie, thermische Energie, Schallenergie
    • Reaktionsgleichungen
    • Aktivierungsenergie

  • Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.


12.1 Informationen zu den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern: Erdkunde

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Erste Zwischenfragen können bereits nach 1-2 Minuten erfolgen.

  • Mögliche Schwerpunktthemen sind zum Beispiel:

    • Verstädterung am Beispiel Mexiko-City
    • Verstädterung und Migration
    • Global player Apple, internationale Arbeitsteilung
    • Bevölkerungswachstum
    • Globalisierung – Chancen und Risiken
    • Weltmeere – Nutzung und Gefährdung
    • Herausforderung Nachhaltigkeit – Wasser, Wald, Boden, Ressourcen
    • Städteklima

  • Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.


12.2 Informationen zu den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern: Geschichte

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Erste Zwischenfragen können bereits nach 1-2 Minuten erfolgen.

  • Mögliche Schwerpunktthemen sind zum Beispiel:

    • Die Situation Deutschlands nach 1945
    • Die Gründung der BRD und DDR 1949
    • Adenauers Politik der Westintegration
    • Der Mauerbau 1961 und seine Auswirkungen
    • Die Kubakrise 1962
    • Der Vietnamkrieg 1965 – 1975
    • Gorbatschow – Glasnost und Perestroika
    • Die deutsche Wiedervereinigung 1990 u.a.

  • Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.


12.3 Informationen zu den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern: Gemeinschaftskunde

Mündliche Prüfung

  • Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

  • Die Prüfung beginnt mit der Präsentation des selbst gewählten Schwerpunktthemas (ca. 5-7 Minuten).

  • Erste Zwischenfragen können bereits nach 1-2 Minuten erfolgen.

  • Mögliche Schwerpunktthemen sind zum Beispiel:

    • Die Bundeswehr und ihre Rolle in der NATO
    • Der Ukrainekrieg – Frieden, Menschenrechte, Einwanderungsland BRD
    • Europäische Union – Entstehung, Organe, Binnenmarkt
    • Aufgaben und Probleme des Sozialstaates
    • Friedens- und Zukunftssicherung – Gründe für Kriege, Menschenrechte, Vereinte Nationen, NATO

  • Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.

  • Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.

  • Ein Plakat oder eine PowerPoint ist erlaubt.

13. Prüfungsergebnisse

  • Bei der Festlegung des Prüfungsergebnisses zählen alleine die Prüfungsleistungen.

  • Das Ergebnis der Prüfungsfächer, die schriftlich und mündlich geprüft werden, errechnet sich aus dem Verhältnis 1:1.

  • Alle Prüfungsfächer sind maßgebende Fächer, die schriftlichen Fächer sind Kernfächer im Sinne der Realschulversetzungsordnung.

  • Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.

  • Maßgebend für das Bestehen ist die Prüfungsordnung zur Realschulabschlussprüfung.

14. Nichtteilnahme, Rücktritt

  • Die Prüfungsteile, an denen der Prüfungsteilnehmer ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, wird mit „ungenügend (Note 6)“ bewertet. Der wichtige Grund bei Nichtteilnahme ist der Prüfschule unverzüglich mitzuteilen.
  • Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis eines wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen.
  • Bei Anerkennung der Nichtteilnahme kann der Prüfungsteilnehmer die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem festgesetzten Nachtermin nachholen. Nimmt er mit wichtigem Grund auch an dem Nachtermin nicht teil, so gelten die betroffenen Prüfungsteile als nicht unternommen.

15. Täuschungshandlung, Ordnungsverstöße

  • Wer das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Aufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung/einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
  • Das Mitführen von Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches oder anderen kommunikationselektronischen Medien ist in der Prüfung verboten und gilt als Täuschungsversuch.
  • Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
  • Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
  • Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

16. Termine 2023

  • 01.03.23 Anmeldeschluss am Staatlichen Schulamt Ludwigsburg

  • 15.05.23 Haupttermin schriftlich Deutsch (Beginn 08:00 Uhr)
  • 17.05.23 Haupttermin schriftlich Englisch (Beginn 08:00 Uhr)
  • 23.05.23 Haupttermin schriftlich Mathematik (Beginn 08:00 Uhr)
  • 26.05.23 Haupttermin schriftlich Wahlpflichtfach (Beginn 08:00 Uhr)

  • 19.06.23 Nachtermin schriftlich Deutsch
  • 20.06.23 Nachtermin schriftlich Mathematik
  • 21.06.23 Nachtermin schriftlich Englisch
  • 22.06.23 Nachtermin schriftlich Wahlpflichtfach

  • ca. 26.06.23 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
  • ca. 26.06.23 Beratung durch die UWS: mündliche Prüfungsfächer
  • ca. 28.06.23 Meldung an Prüfschule(n): mündliche Prüfungsfächer
  • ca. 30.06.23 Bekanntgabe der Termine für die mündlichen Prüfungen

  • 03.07.23 Beginn des mündlichen Prüfungszeitraums
  • 11.07.23 Ende des mündlichen Prüfungszeitraums

  • 21.07.23 Zeugnisausgabe an der Ulrich-Walter-Schule

Ulrich-Walter-Schule
Wilhelm-Bleyle-Straße 13
71636 Ludwigsburg

 

Tel: 07141 – 487 33 77
Fax: 07141 – 487 30 03
info@uw-ps.de
www.uw-ps.de 

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